Mitglied kann jede natürliche und juristische Person sowie Personengesamtheit werden.
Wir unterscheiden zwischen ordentlichen und fördernden Mitgliedern:
Eine Fördermitgliedschaft ist nur erforderlich für alle Anbieter und Vereine, um überhaupt die Regionalwährung BürgerBlüte benutzen zu können: denn rechtlich gesehen ist die BürgerBlüte ein Gutscheinsystem, daß der Verein Bürgergeld e.V. für den Austausch zwischen seinen Mitgliedern geschaffen hat. Außer der Nutzung der BürgerBlüten erwachsen aus der Mitgliedschaft keine Pflichten. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Für die Aufnahme genügt eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
Ordentliches Mitglied kann werden, wer sich über die Nutzung der BürgerBlüte hinaus für die Ziele des Vereins engagieren möchte.
Derzeit treffen sich die ordentlichen Mitglieder jeden zweiten Donnerstag um 17:30 im Anthroposophischen Zentrum, um die Weiterentwicklung der BürgerBlüten voranzutreiben.
Neue Mitwirkende sind herzlich willkommen.
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